Уведомление об архивации фотографий и уведомлений по электронной почте

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für private Hochzeitsfotos & Fotoshootings
§ 1 Geltungsbereich dieser Bedingungen
a. Nachstehende Bedingungen gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge und sämtliche mit diesem vereinbarten Vertrag in Verbindung stehenden Lieferungen und Leistungen. Sie gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen der Vertragsparteien, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich in die spätere Vereinbarung aufgenommen werden.
b. Diese AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welche sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, so gehen diese den vorliegenden AGB vor und sind gesondert zu unterzeichnen.
c. „Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, insbesondere Bildaufnahmen, gleich, in welcher technischen Form oder mit welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien)
d. „Fotoshooting“ im Sinne dieser AGB bezeichnet den geplanten und organisierten Zeitabschnitt, in dem Fotografien für den vereinbarten Auftrag erstellt werden.
e.
§ 2 Leistungen, Fotorechte
a. Der Fotograf ist Urheber im Sinne des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotografien.
b. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Werke, insbesondere Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs. 1 Ziff. 5 UrhG, handelt.
c. Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Kunde verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechteinhaber einzuholen. Sollte eine Person wider Erwarten dem Fotografen gegenüber während eines Fotoshootings einer Bildaufnahme von sich oder einem Objekt widersprechen, wird der Fotograf keine Fotografien dieser Person oder des Objekts fertigen und etwaig bereits erstellte Fotografien der Person oder des Objekts löschen. Ein Anspruch des Kunden auf Fertigung, Beibehaltung oder Übergabe einer solchen Fotografie besteht nicht.
d. Der Fotograf überträgt dem Kunden an den zum Vertragsgegenstand gehörenden Fotos, Lichtbildern, Dateien und sonstigen analogen und/oder digitalen Werken das einfache Nutzungsrecht für den privaten Bereich. Die Verbreitung von Fotos, Lichtbildern, Fotodateien (jpg., bitmaps, etc.). und sonstigen Werken des Fotografen in Online- und/oder Offline-Medien und/oder auf Datenträgern sowie in sonstiger Weise ist nur aufgrund besonderer schriftlicher Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Kunden zulässig. Die Versendung der Fotos per E-Mail an Freunde und Verwandte zu deren privatem Gebrauch ist dem Kunden jederzeit gestattet. Alle vorgenannten Nutzungsrechte gehen mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars auf den Kunden über. Sämtliche Fotos, Dateien und Datenträger bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Fotografen.
e. Die gebuchte Stundenanzahl ist vom Fotografen ausschließlich zusammenhängend zu verrichten. Zeitliche Unterbrechungen der Feierlichkeiten werden ebenfalls angerechnet.
f. Die Herausgabe von Bilddateien erfolgt im JPEG Format. Eine Übergabe im Rohdatenformat ist ausgeschlossen. Mit Übergabe der Bilder an den Kunden haftet der Kunde für Verlust, Untergang und Beschädigung. Der Fotograf ist nicht zur Speicherung der digitalen Bilddateien über diesen Zeitpunkt der Übergabe hinaus verpflichtet.
§ 3 Zahlung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte
Mit Zustandekommen des Vertrags wird eine Anzahlung von 50% der vereinbarten Vergütung fällig, wenn dies nicht zuvor anders geregelt wurde. Gegen Zahlungsansprüche des Fotografen kann der Kunde nur dann mit einer Gegenforderung aufrechnen – und sich insoweit von seiner Zahlungspflicht befreien - wenn der Fotograf die betreffende Gegenforderung des Kunden schriftlich anerkannt hat oder dem Kunden bereits eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung (zB. ein Urteil oder Vollstreckungsbescheid) über die Gegenforderung vorliegt.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotografen alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche etc.). Wird der Fotograf für eine Hochzeit oder sonstige Veranstaltung gebucht, wird der Kunde dem Fotografen eine Person nebst Kontaktdaten benennen, die ihm während der betreffenden Veranstaltung sowie 3 Stunden vor deren Beginn als verantwortlicher Ansprechpartner für Rückfragen zur Verfügung steht. Bei Veranstaltungen, die mehr als 5 Stunden dauern, ist der Fotograf zudem angemessen mit Speisen und Getränken zu versorgen.
Der Fotograf übernimmt keine Klärung von etwaigen Fotografie Verboten oder Rechten abgebildeter Personen oder Gegenstände. Dies obliegt allein dem Kunden. Der Kunde hält den Fotografen von Ersatzansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren.
Der Kunde trägt ferner dafür Sorge, dass Teilnehmer / Gäste von Veranstaltungen darüber informiert sind, dass Fotos erstellt werden.
Die Favoriten-Auswahl für Fotobücher durch den Kunden muss spätestens 7 Tage nach Zustellung der Bilder erfolgen. Andernfalls ist der der Fotograf berechtigt, die Auswahl selbst vorzunehmen.
Bei allen Veranstaltungen werden dem Fotografen (und ggf. dessen Assistenz) ausreichend Getränke und ein Platz für Equipment in Sichtweite zur Verfügung gestellt.
Bei Anreise mit dem Flugzeug oder Bahn stellt der Kunde vor Ort ein Fahrzeug oder eine entsprechende Mitfahrgelegenheit zur Verfügung. Der Transfer kann auch per Taxi erfolgen. Diese Reisekosten werden vom Kunden übernommen. Bei Anreise am Vortag und Hochzeiten weiter als 100 km von Trier entfernt, stellt der Kunde ein Hotelzimmer zur Verfügung für maximale 2 Nächte und teilt dem Fotografen Hotel und Anschrift zeitnah mit.
§ 5 Künstlerischer Gestaltungsspielraum des Fotografen
Der Bild Stil des Fotografen ist der Kunde sowohl hinsichtlich der Erstellung von Fotografien als auch der Bildauswahl und -bearbeitung bekannt. Die Erstellung und Bearbeitung der Aufnahmen sowie die Auswahl der festgehaltenen Motive, Personen und Situationen ist Teil der künstlerischen Gestaltungsfreiheit und unterliegt daher dem freien Ermessen des Fotografen. Sofern keine ausdrücklichen Weisungen des Kunden vorliegen, sind Reklamationen hinsichtlich der oben genannten Punkte ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten. Es ist keine feste Anzahl an Bildern seitens des Fotografen geschuldet. Die Anzahl von Bildern, die in der Leistungsbeschreibung der einzelnen Pakete genannt ist, stellt lediglich einen groben Richtwert dar.
Der Fotograf erstellt eine realistische Fotoreportage. Dem Kunden ist bewusst, dass hierbei Personen, Abläufe und Dinge der Realität entsprechend dargestellt werden und die Bilder im Rahmen dieser Vereinbarung auch nur hinsichtlich Lichts, Farben und Schärfe korrigiert werden. Eine weitergehende Bearbeitung (Retusche) ist hiervon nicht umfasst.

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Fotos und Fotoarbeiten stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Fotografen ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten.
§ 6 Haftung des Fotografen
a. Gegen den Fotografen gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens des Fotografen verursacht worden ist oder ein Personenschaden vorliegt.
b. Für Schäden oder Verlust der digitalen Bilddaten (trotz mehrfacher Sicherungsmaßnahmen) haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
c. Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung ausgeschlossen.
d. Liefertermine für Fotografien sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
e. Die Organisation und Vergabe von Buchungen an den Fotografen sowie die Ausführung erfolgen mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch aufgrund von Umständen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc.), kein Fotograf zum vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. dieser zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.
f. Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Fotografien beim Fotografen eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Fotografien als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.
g. Der Fotograf haftet gegenüber dem Kunden aus der Verletzung von Pflichten, welche keine wesentlichen Vertragspflichten sind, nur bei grob fahrlässigem Handeln oder bei Vorsatz. Ausgenommen hiervon sind Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit. Der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen.
h. Insbesondere besteht keinerlei Haftung für höhere Gewalt (plötzliche Erkrankungen, Flugausfall, Verkehrsunfall, etc.) auf Seiten des Fotografen. Der Fotograf haftet auch nicht für unverschuldeten Materialausfall (Defekt der verwendeten Technik, etc.) und die damit verbundene Unmöglichkeit der Erstellung weiterer Aufnahmen. Der Fotograf bemüht sich in diesem Fall um einen Ersatzfotografen, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. Der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen.
§ 7 Bildrechte und Veröffentlichung
Die Bildrechte für eine nichtgewerbliche Nutzung werden dem Kunden mit Ausgleich des Gesamthonorars komplett übertragen. Dies schließt eine Veröffentlichung von Fotos auf sozialen Netzwerken mit ein. Eine Nennung des Urhebers (Frank Martini Photography) ist dabei notwendig. Wir behalten uns vor, die Fotos im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration zu verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Fotowettbewerbe, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten, Wettbewerbe etc.). Hierzu erteilt der Kunde mit Vertragsunterzeichnung sein ausdrückliches Einverständnis. Da es das Event zu sehr stört, wenn wir die nötigen Rechte bei allen Gästen auf der Feier einholen würden, gehen wir davon aus, dass der Kunde seine Gäste über die Verwendung der Bilder informiert. Natürlich respektieren wir die Privatsphäre aufs äußerste. Wir bitten um einen Hinweis, sollte dies ausdrücklich nicht gewünscht sein; wir bitten aber gleichzeitig zu bedenken, dass ein Portfolio für unsere Arbeit essenziell ist.
§ 8 Retusche und Nacharbeiten
Alle Fotos, die während des Auftrages entstehen, werden einem Auswahlverfahren durch den Fotografen unterzogen und einzeln bearbeitet. Hierbei wird jedes Bild entsprechend bei Beschnitt, Farben etc. angepasst. Diese Anpassungen unterstehen §5 Künstlerischer Gestaltungsspielraum des Fotografen, wie in dieser AGB aufgeführt. Retuschen werden im „normalen Rahmen“ durchgeführt und sind im Basispreis bereits enthalten. Aufwendigere Retusche-Arbeiten werden nach Anfrage und Aufwand berechnet.
§ 9 Dauer der Nachbearbeitung
Wir bemühen uns immer um eine zeitnahe Bearbeitung der Fotos. Der Fokus wird auf eine schnelle Abwicklung gelegt, jedoch kann es durchaus sein, dass die Fertigstellung des Auftrags in Ausnahmefällen oder den Sommermonaten etwas länger dauert.
Die Lieferung der Bilder erfolgt in der Regel spätestens innerhalb von 3-6 Wochen nach der Hochzeit und Zahlungseingang.
Ein Link zur Online-Galerie wird versendet, wenn das Bildmaterial übergeben wurde.
§ 10 Fotobücher
Das Design sowie Anordnung von Fotobüchern übernimmt der Fotograf. Die Lieferung des fertigen Buches kann 1-3 Monate dauern (in Einzelfällen länger je nach Produktionsdauer der Buchbinderei). Der Fotograf übernimmt keine Haftung für Verzögerungen, die nicht in seinem unmittelbaren Einflussbereich liegen.
§ 11 Drohnenflüge
Der Fotograf behält sich das Recht vor, einen Drohnenflug aufgrund von Witterung, Wetterverhältnissen oder Umgebung zu unterlassen. Hierdurch entstehen für beide Seiten keine Kosten.
Schlussbestimmungen und Salvatorische Klausel
a. Es gelten ausschließlich die Sachnormen des Rechts der Bundesrepublik Deutschland, die Anwendung internationalen Privatrechts oder des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Für Kunden aus anderen EU-Mitgliedsstaaten ist Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis ausschließlich Trier. Das gleiche gilt, wenn der Kunde Unternehmer ist. Zusätzliche oder abweichende Bedingungen bedürfen der schriftlichen Form und werden nur dann Vertragsbestandteil.
b. Der Fotograf ist bemüht, eventuelle Meinungsverschiedenheiten aus dem Vertrag einvernehmlich mit dem Kunden beizulegen. Darüber hinaus ist der Fotograf nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
c. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollten die Bedingungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt, das gleiche gilt im Fall einer Lücke.